Steuerberater Erdbrink Mainz
Wir Suchen Sie!

Die elektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM) ist da

Die Papierlohnsteuerkarte wird ersetzt ab 01.01.2013

 

Die Papierlohnsteuerkarte gilt auch für 2012:

Die Eintragungen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung 2011 bleiben weiterhin gültig und gelten auch für das Jahr 2012 weiter.

 

Keine Änderungen bei Lohnsteuermerkmalen:

Der Arbeitgeber nimmt weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug auch in 2012 vor. Dabei sind immer die zuletzt eingetragenen Lohnabzugsmerkmale maßgebend. Aber auch das im Herbst diesen Jahres an alle Arbeitnehmer versandte Info-Scheiben des Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuer- abzug (ELStAM) ab 01.01.2012, kann dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses vorgelegt werden. Wichtig ist, zuvor zu prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben richtig sind.

 

Änderungen der Lohnabzugsmerkmale ab 2012:

Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuer- abzugsmerkmale nicht mehr (z.B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen.
Er erhält dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatz-bescheinigung und legt diese seinem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.

 

Arbeitgeberwechsel:
Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer  dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatz¬bescheinigung 2011 aushändigen. Der bisherige Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuerkarte oder Bescheinigung dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

 

Ersatzbescheinigung für 2012:
Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte oder Ersatz-bescheinigung, die in 2012 Lohnsteuerabzugsmerkmale
für ein neues oder weiteres Dienstverhältnis benötigen, müssen beim Finanzamt eine “Ersatzbescheinigung“ für das Jahr2012 beantragen.

 

Vereinfachungsreglung für Auszubildende:
Bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2012 gilt für ledige Auszubildende wie schon in 2011 eine Vereinfachungs-regelung. Diese benötigen im Kalenderjahr 2012 keine Ersatzbescheinigung. Bei diesen Arbeitnehmern wird stets die Steuerklasse I unterstellt. Wurde die Vereinfachungsregelung bereits in 2011 in Anspruch genommen, gilt sie auch für 2012 weiter.

 

Weitere Informationen: 

BMF-Schreiben vom 06.12.2011

Design und Entwicklung

dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22A - 24
46047 Oberhausen

Fon: 0208 / 97 07-0
Fax: 0208 / 97 07-137

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag