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Neue Regeln bei Minijobs

Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen steigt von 400€ auf 450€ und die Rentenversicherungs­pflicht wird zum Standard, die Befreiung gibt es nur noch auf Antrag. Aber wie immer ist es komplizierter.

 

Die Neuregelung finden Sie auf über 115 Seiten in der Geringfügigkeits-Richtlinie oder fragen sie uns, wir helfen Ihnen weiter.

Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht mit dem entsprechenden Merkblatt haben wir als gesonderte PDF-Datei aus den Richtlinen entnommen und überarbeitet.

 

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungs­pflicht.pdf

 

Eine Word-Datei kann zur Verfügung gestellt werden.

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