Die Lohnsteuer-Nachschau ist da.
Die mit der Nachschau beauftragten können ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteueraußenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, betreten.
Der Übergang zur Lohnsteuer-Außenprüfung ist ohne vorherige Prüfungsanordnung möglich.
Erkenntnisse zu anderen Steuerarten dürfen ausgewertet werden.
Zu den Einzelheiten sprechen Sie mich bitte an.