Aktuelles
Die Stadt Wiesbaden erhebt ab dem 01.01.2016 eine Zweitwohnungssteuer. Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch die dortigen FAQ. |
||
Wer ab 2016 (weiterhin) Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Id-Nummer und die Id-Nr des Kindes angeben.
Im Kampf gegen Kindergeldmissbrauch gilt ab 2016 eine neue Vorschrift. Eltern müssen der Familienkasse ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen. Wenn Sie die Identifikationsnummern nicht zur Hand haben, sollten Sie diese frühzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.
Die Familienkasse stellt die Kindergeldzahlung im Laufe des Jahres 2016 ein, wenn ihr nicht beide Nummern vorliegen. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig. Weil die Id-Nummern nicht telefonisch herausgegeben, sondern per Post zugestellt werden, kann die Bearbeitungsdauer mehrere Wochen betragen. Bitte achten Sie darauf, das Ihre Meldeadresse korrekt ist, denn nur dorthin geht der Brief! Ausführliche Fragen und Anworten finden Sie unter BZSt_v._27.10.2015 |
Einen kurzen Überblick finden Sie hier |
|
Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Dies gilt uneingeschränkt sobald mindestens ein Mitarbeiter eine betriebliche Altervorsorge besitzt. Haftungsrisiken in der Zukunft bestehen. Zudem bietet die betriebliche Altervorsorge potential zur Mitarbeiterbindung ohne zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber. Mit Frau Petra Haag -Fachberaterin für betriebliche Altersversorgung (BWV) in Weiterstadt- bieten wir Informationen im persönlichen Gespräch oder in Workshops an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Der nachfolgend mit freundlicher Genehmigung
Betriebsrente: Vorsicht Falle! Nicht immer hat die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber Vorteile. Die Versicherungsberaterin Petra Haag aus Weiterstadt sagt, worauf Unternehmer achten müssen.
IHK-Report: Frau Haag, Sie sprechen bei der betrieblichen Altersvorsorge von einer „Falle“ für die Arbeitgeber. Wie meinen Sie das? Petra Haag: Wir beobachten den Trend, dass Arbeitnehmer ihren früheren Arbeitgeber verklagen, weil sie nicht über ihren Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung informiert wurden. Aber auch Unternehmen, die dieser Pflicht nachkommen, riskieren, mit eigenem Kapital dafür geradestehen zu müssen: Jede Betriebsrente ist eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auf Altersversorgung – die er selbst dann einhalten muss, wenn die Durchführung über Dritte erfolgt (Erfüllungshaftung); zudem muss der Arbeitgeber in der Rentenphase im Zweifelsfall für Inflationsausgleich sorgen (Anpassungsprüfungspflicht).
Wie können Arbeitgeber diese „Fallen“ umgehen? Am besten sie gehen das Thema Betriebsrente offensiv an, denn der Rechtsanspruch besteht auf jeden Fall. Jeder Betrieb sollte das für ihn passende Modell entwickeln. Dazu gehört: alle Mitarbeiter einbeziehen, tarifliche Vorgaben berücksichtigen, den richtigen Durchführungsweg wählen, einen passenden Anbieter finden. Ein entsprechend ausgestaltetes Versorgungsmodell kann beispielsweise die Anpassungsprüfungspflicht ausschließen.
Welche Strategien empfehlen Sie Unternehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden? Wenn ich in Betriebe komme, finde ich oft viele verschiedene Verträge für Altersversorgung vor. Ein unabhängiger Sachverständiger kann mögliche Risiken erkennen und für die Zukunft haftungssichere Lösungen finden. Wer die versicherungsförmige Betriebsrente wählt, muss einen geeigneten und kompetenten Versicherer finden. Die wenigsten Arbeitgeber wissen aber, dass nur eine kleine Zahl von Anbietern alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung beherrscht und auch spezielle Branchenlösungen, wie etwa die Metallrente, bedienen kann.
Worauf kommt es außerdem an? Wichtig ist auch die Kommunikation mit den Arbeitnehmern. Eine entsprechend formulierte Versorgungsordnung schafft Übersicht und Einheitlichkeit in der betrieblichen Altersversorgung. Alle Arbeitnehmer sollten möglichst einzeln informiert und beraten werden, um sicherzustellen, dass das Thema verstanden wird. Und: Die gesamte Beratung muss unbedingt dokumentiert werden – zum Schutz vor späteren Klagen. |
Die mit der Nachschau beauftragten können ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteueraußenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, betreten. Der Übergang zur Lohnsteuer-Außenprüfung ist ohne vorherige Prüfungsanordnung möglich. Erkenntnisse zu anderen Steuerarten dürfen ausgewertet werden. Zu den Einzelheiten sprechen Sie mich bitte an. |
Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen steigt von 400€ auf 450€ und die Rentenversicherungspflicht wird zum Standard, die Befreiung gibt es nur noch auf Antrag. Aber wie immer ist es komplizierter.
Die Neuregelung finden Sie auf über 115 Seiten in der Geringfügigkeits-Richtlinie oder fragen sie uns, wir helfen Ihnen weiter. Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht mit dem entsprechenden Merkblatt haben wir als gesonderte PDF-Datei aus den Richtlinen entnommen und überarbeitet.
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.pdf
Eine Word-Datei kann zur Verfügung gestellt werden. |