Aktuelles
Einzugsermächtigung überdenken. Bisher hat das Finanzamt vierteljährlich einen Zahlungshinweis mit Überweisungsträger für die Einkommensteuervorauszahlungen verschickt, soweit man keinen Lastschrifteinzug eingeräumt hat. Dies wurde eingestellt. Die Finanzämter haben entsprechende Hinweise verschickt, i.d.R. mit dem letzten Zahlungshinweis. |
Die Papierlohnsteuerkarte wird ersetzt ab 01.01.2013
Die Papierlohnsteuerkarte gilt auch für 2012: Die Eintragungen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung 2011 bleiben weiterhin gültig und gelten auch für das Jahr 2012 weiter.
Keine Änderungen bei Lohnsteuermerkmalen: Der Arbeitgeber nimmt weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug auch in 2012 vor. Dabei sind immer die zuletzt eingetragenen Lohnabzugsmerkmale maßgebend. Aber auch das im Herbst diesen Jahres an alle Arbeitnehmer versandte Info-Scheiben des Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuer- abzug (ELStAM) ab 01.01.2012, kann dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses vorgelegt werden. Wichtig ist, zuvor zu prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben richtig sind.
Änderungen der Lohnabzugsmerkmale ab 2012: Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuer- abzugsmerkmale nicht mehr (z.B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen.
Arbeitgeberwechsel:
Ersatzbescheinigung für 2012:
Vereinfachungsreglung für Auszubildende:
Weitere Informationen: |
Am 1. November 2011 ist die novellierte Trinkwasser-verordnung in Kraft getreten, die auch Unternehmer und Vermieter betrifft. Es bestehen Anzeigepflichten nach § 13 TrinkwV und Untersuchungspflicht nach § 14 TrinkwV. Es werden Strafen bis zu 25.000,- € angedroht. |
Hier informieren wir Sie mit unserem Mandantenbrief über die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht.
Weitere Änderungen erfahren Sie gerne bei einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei. |