Neue Trinkwasserverordnung verabschiedet
Am 1. November 2011 ist die novellierte Trinkwasser-verordnung in Kraft getreten, die auch Unternehmer und Vermieter betrifft. Es bestehen Anzeigepflichten nach § 13 TrinkwV und Untersuchungspflicht nach § 14 TrinkwV. Es werden Strafen bis zu 25.000,- € angedroht.