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Neue Trinkwasserverordnung verabschiedet

Am 1. November 2011 ist die novellierte Trinkwasser-verordnung in Kraft getreten, die auch Unternehmer und Vermieter betrifft. Es bestehen Anzeigepflichten nach § 13 TrinkwV und Untersuchungspflicht nach § 14 TrinkwV. Es werden Strafen bis zu 25.000,- € angedroht.

http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/index.html

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