Neue Regeln bei Minijobs
Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen steigt von 400€ auf 450€ und die Rentenversicherungspflicht wird zum Standard, die Befreiung gibt es nur noch auf Antrag. Aber wie immer ist es komplizierter.
Die Neuregelung finden Sie auf über 115 Seiten in der Geringfügigkeits-Richtlinie oder fragen sie uns, wir helfen Ihnen weiter.
Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht mit dem entsprechenden Merkblatt haben wir als gesonderte PDF-Datei aus den Richtlinen entnommen und überarbeitet.
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.pdf
Eine Word-Datei kann zur Verfügung gestellt werden.