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Arbeitgeberpflicht zur betrieblichen Altervorsorge

Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Dies gilt uneingeschränkt sobald mindestens ein Mitarbeiter eine betriebliche Altervorsorge besitzt. Haftungsrisiken in der Zukunft bestehen. Zudem bietet die betriebliche Altervorsorge potential zur Mitarbeiterbindung ohne zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber.

Mit Frau Petra Haag  -Fachberaterin für betriebliche Altersversorgung (BWV) in Weiterstadt-  bieten wir Informationen im persönlichen Gespräch oder in Workshops an.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

 

Der nachfolgend mit freundlicher Genehmigung
von Frau Haag abgedruckte Artikel verdeutlicht
die Risiken:

 

Betriebsrente: Vorsicht Falle!

Nicht immer hat die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber Vorteile. Die Versicherungsberaterin Petra Haag aus Weiterstadt sagt, worauf Unternehmer achten müssen.

 

IHK-Report: Frau Haag, Sie sprechen bei der betrieblichen Altersvorsorge von einer „Falle“ für die Arbeitgeber. Wie meinen Sie das?

Petra Haag: Wir beobachten den Trend, dass Arbeitnehmer ihren früheren Arbeitgeber verklagen, weil sie nicht über ihren Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung informiert wurden. Aber auch Unternehmen, die dieser Pflicht nachkommen, riskieren, mit eigenem Kapital dafür geradestehen zu müssen: Jede Betriebsrente ist eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auf Altersversorgung – die er selbst dann einhalten muss, wenn die Durchführung über Dritte erfolgt (Erfüllungshaftung); zudem muss der Arbeitgeber in der Rentenphase im Zweifelsfall für Inflationsausgleich sorgen (Anpassungsprüfungspflicht).

 

Wie können Arbeitgeber diese „Fallen“ umgehen?

Am besten sie gehen das Thema Betriebsrente offensiv an, denn der Rechtsanspruch besteht auf jeden Fall. Jeder Betrieb sollte das für ihn passende Modell entwickeln. Dazu gehört: alle Mitarbeiter einbeziehen, tarifliche Vorgaben berücksichtigen, den richtigen Durchführungsweg wählen, einen passenden Anbieter finden. Ein entsprechend ausgestaltetes Versorgungsmodell kann beispielsweise die Anpassungsprüfungspflicht ausschließen.
Bei der Betriebsrente geht es zudem um Aspekte des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Das Fachwissen eines unabhängigen, erfahrenen Beraters ist deshalb besonders wichtig. Eine gute Betriebsrenten-Beratung ist wie eine Mauer, die das Unternehmen umgibt und vor Klagen schützt.

 

Welche Strategien empfehlen Sie Unternehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden?

Wenn ich in Betriebe komme, finde ich oft viele verschiedene Verträge für Altersversorgung vor. Ein unabhängiger Sachverständiger kann mögliche Risiken erkennen und für die Zukunft haftungssichere Lösungen finden. Wer die versicherungsförmige Betriebsrente wählt, muss einen geeigneten und kompetenten Versicherer finden. Die wenigsten Arbeitgeber wissen aber, dass nur eine kleine Zahl von Anbietern alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung beherrscht und auch spezielle Branchenlösungen, wie etwa die Metallrente, bedienen kann.

 

Worauf kommt es außerdem an?

Wichtig ist auch die Kommunikation mit den Arbeitnehmern. Eine entsprechend formulierte Versorgungsordnung schafft Übersicht und Einheitlichkeit in der betrieblichen Altersversorgung. Alle Arbeitnehmer sollten möglichst einzeln informiert und beraten werden, um sicherzustellen, dass das Thema verstanden wird. Und: Die gesamte Beratung muss unbedingt dokumentiert werden – zum Schutz vor späteren Klagen.

(Quelle: IHK-Report 10/2012 S.26)

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