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Aktuelles

Hier informieren wir Sie mit unserem Mandantenbrief über die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht.

 

Weitere Änderungen erfahren Sie gerne bei einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.

Am 1. November 2011 ist die novellierte Trinkwasser-verordnung in Kraft getreten, die auch Unternehmer und Vermieter betrifft. Es bestehen Anzeigepflichten nach § 13 TrinkwV und Untersuchungspflicht nach § 14 TrinkwV.

Am 1. November 2011 ist die novellierte Trinkwasser-verordnung in Kraft getreten, die auch Unternehmer und Vermieter betrifft. Es bestehen Anzeigepflichten nach § 13 TrinkwV und Untersuchungspflicht nach § 14 TrinkwV. Es werden Strafen bis zu 25.000,- € angedroht.

http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/index.html

Die Papierlohnsteuerkarte wird ersetzt ab 01.01.2013

 

Die Papierlohnsteuerkarte gilt auch für 2012:

Die Papierlohnsteuerkarte wird ersetzt ab 01.01.2013

 

Die Papierlohnsteuerkarte gilt auch für 2012:

Die Eintragungen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung 2011 bleiben weiterhin gültig und gelten auch für das Jahr 2012 weiter.

 

Keine Änderungen bei Lohnsteuermerkmalen:

Der Arbeitgeber nimmt weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug auch in 2012 vor. Dabei sind immer die zuletzt eingetragenen Lohnabzugsmerkmale maßgebend. Aber auch das im Herbst diesen Jahres an alle Arbeitnehmer versandte Info-Scheiben des Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuer- abzug (ELStAM) ab 01.01.2012, kann dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses vorgelegt werden. Wichtig ist, zuvor zu prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben richtig sind.

 

Änderungen der Lohnabzugsmerkmale ab 2012:

Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuer- abzugsmerkmale nicht mehr (z.B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen.
Er erhält dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatz-bescheinigung und legt diese seinem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.

 

Arbeitgeberwechsel:
Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer  dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatz¬bescheinigung 2011 aushändigen. Der bisherige Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuerkarte oder Bescheinigung dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

 

Ersatzbescheinigung für 2012:
Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte oder Ersatz-bescheinigung, die in 2012 Lohnsteuerabzugsmerkmale
für ein neues oder weiteres Dienstverhältnis benötigen, müssen beim Finanzamt eine “Ersatzbescheinigung“ für das Jahr2012 beantragen.

 

Vereinfachungsreglung für Auszubildende:
Bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2012 gilt für ledige Auszubildende wie schon in 2011 eine Vereinfachungs-regelung. Diese benötigen im Kalenderjahr 2012 keine Ersatzbescheinigung. Bei diesen Arbeitnehmern wird stets die Steuerklasse I unterstellt. Wurde die Vereinfachungsregelung bereits in 2011 in Anspruch genommen, gilt sie auch für 2012 weiter.

 

Weitere Informationen: 

BMF-Schreiben vom 06.12.2011

Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen steigt von 400€ auf 450€ und die Rentenversicherungs­pflicht wird zum Standard, die Befreiung gibt es nur noch auf Antrag.

Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen steigt von 400€ auf 450€ und die Rentenversicherungs­pflicht wird zum Standard, die Befreiung gibt es nur noch auf Antrag. Aber wie immer ist es komplizierter.

 

Die Neuregelung finden Sie auf über 115 Seiten in der Geringfügigkeits-Richtlinie oder fragen sie uns, wir helfen Ihnen weiter.

Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht mit dem entsprechenden Merkblatt haben wir als gesonderte PDF-Datei aus den Richtlinen entnommen und überarbeitet.

 

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungs­pflicht.pdf

 

Eine Word-Datei kann zur Verfügung gestellt werden.

Die mit der Nachschau beauftragten können ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteueraußenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, betreten.

Die mit der Nachschau beauftragten können ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteueraußenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, betreten.

Der Übergang zur Lohnsteuer-Außenprüfung ist ohne vorherige Prüfungsanordnung möglich.

Erkenntnisse zu anderen Steuerarten dürfen ausgewertet werden.

Zu den Einzelheiten sprechen Sie mich bitte an.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Dies gilt uneingeschränkt sobald mindestens ein Mitarbeiter eine betriebliche Altervorsorge besitzt. Haftungsrisiken in der Zukunft bestehen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Dies gilt uneingeschränkt sobald mindestens ein Mitarbeiter eine betriebliche Altervorsorge besitzt. Haftungsrisiken in der Zukunft bestehen. Zudem bietet die betriebliche Altervorsorge potential zur Mitarbeiterbindung ohne zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber.

Mit Frau Petra Haag  -Fachberaterin für betriebliche Altersversorgung (BWV) in Weiterstadt-  bieten wir Informationen im persönlichen Gespräch oder in Workshops an.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

 

Der nachfolgend mit freundlicher Genehmigung
von Frau Haag abgedruckte Artikel verdeutlicht
die Risiken:

 

Betriebsrente: Vorsicht Falle!

Nicht immer hat die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber Vorteile. Die Versicherungsberaterin Petra Haag aus Weiterstadt sagt, worauf Unternehmer achten müssen.

 

IHK-Report: Frau Haag, Sie sprechen bei der betrieblichen Altersvorsorge von einer „Falle“ für die Arbeitgeber. Wie meinen Sie das?

Petra Haag: Wir beobachten den Trend, dass Arbeitnehmer ihren früheren Arbeitgeber verklagen, weil sie nicht über ihren Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung informiert wurden. Aber auch Unternehmen, die dieser Pflicht nachkommen, riskieren, mit eigenem Kapital dafür geradestehen zu müssen: Jede Betriebsrente ist eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auf Altersversorgung – die er selbst dann einhalten muss, wenn die Durchführung über Dritte erfolgt (Erfüllungshaftung); zudem muss der Arbeitgeber in der Rentenphase im Zweifelsfall für Inflationsausgleich sorgen (Anpassungsprüfungspflicht).

 

Wie können Arbeitgeber diese „Fallen“ umgehen?

Am besten sie gehen das Thema Betriebsrente offensiv an, denn der Rechtsanspruch besteht auf jeden Fall. Jeder Betrieb sollte das für ihn passende Modell entwickeln. Dazu gehört: alle Mitarbeiter einbeziehen, tarifliche Vorgaben berücksichtigen, den richtigen Durchführungsweg wählen, einen passenden Anbieter finden. Ein entsprechend ausgestaltetes Versorgungsmodell kann beispielsweise die Anpassungsprüfungspflicht ausschließen.
Bei der Betriebsrente geht es zudem um Aspekte des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Das Fachwissen eines unabhängigen, erfahrenen Beraters ist deshalb besonders wichtig. Eine gute Betriebsrenten-Beratung ist wie eine Mauer, die das Unternehmen umgibt und vor Klagen schützt.

 

Welche Strategien empfehlen Sie Unternehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden?

Wenn ich in Betriebe komme, finde ich oft viele verschiedene Verträge für Altersversorgung vor. Ein unabhängiger Sachverständiger kann mögliche Risiken erkennen und für die Zukunft haftungssichere Lösungen finden. Wer die versicherungsförmige Betriebsrente wählt, muss einen geeigneten und kompetenten Versicherer finden. Die wenigsten Arbeitgeber wissen aber, dass nur eine kleine Zahl von Anbietern alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung beherrscht und auch spezielle Branchenlösungen, wie etwa die Metallrente, bedienen kann.

 

Worauf kommt es außerdem an?

Wichtig ist auch die Kommunikation mit den Arbeitnehmern. Eine entsprechend formulierte Versorgungsordnung schafft Übersicht und Einheitlichkeit in der betrieblichen Altersversorgung. Alle Arbeitnehmer sollten möglichst einzeln informiert und beraten werden, um sicherzustellen, dass das Thema verstanden wird. Und: Die gesamte Beratung muss unbedingt dokumentiert werden – zum Schutz vor späteren Klagen.

(Quelle: IHK-Report 10/2012 S.26)

Einen kurzen Überblick finden Sie hier

Einen kurzen Überblick finden Sie hier
Haushaltsnahe Aufwendungen Stand 23.07.2014

Wer ab 2016 (weiterhin) Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Id-Nummer und die Id-Nr des Kindes angeben.

 

Wer ab 2016 (weiterhin) Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Id-Nummer und die Id-Nr des Kindes angeben.

 

Im Kampf gegen Kindergeldmissbrauch gilt ab 2016 eine neue Vorschrift. Eltern müssen der Familienkasse ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen. Wenn Sie die Identifikationsnummern nicht zur Hand haben, sollten Sie diese frühzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.
hier geht's zum Antrag.

 

Die Familienkasse stellt die Kindergeldzahlung im Laufe des Jahres 2016 ein, wenn ihr nicht beide Nummern vorliegen. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig. Weil die Id-Nummern nicht telefonisch herausgegeben, sondern per Post zugestellt werden, kann die Bearbeitungsdauer mehrere Wochen betragen. Bitte achten Sie darauf, das Ihre Meldeadresse korrekt ist, denn nur dorthin geht der Brief!

Ausführliche Fragen und Anworten finden Sie unter BZSt_v._27.10.2015
 

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